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News zum Coronavirus

Gute Neuigkeiten: Aufzeichnungspflichten und EEG-Umlage

Der Zentralverband konnte in den vergangenen Wochen Einiges erreichen. So wurden verschärfte Aufzeichnungspflichten abgewehrt. Und ein neuer Gesetzentwurf zur Absenkung der EEG-Umlage lässt hoffen.

Wenn der Bundesarbeitsminister ankündigt, den Arbeitgebern ein Geschenk zu machen, lohnt es sich, dies ganz genau anzuschauen. Ende Januar legte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) den Verbänden den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Minijobgrenze vor. Die sehr kurze Frist, innerhalb derer die Verbände Stellung nehmen sollten, machte bereits stutzig. Bei genauer Prüfung auch der scheinbar unwichtigen Änderungen fanden wir eine erhebliche Verschärfung der Zeiterfassungspflichten für Minijobber und bestimmte Branchen.  

Was plante Heil? 

Für das Bäckerhandwerk wären die Anforderungen an die Zeiterfassung erheblich verschärft worden. Minijobber sollten verpflichtet werden, ihre Arbeitszeit unmittelbar bei Beginn und Ende der Arbeit mit manipulationssicheren elektronischen Zeiterfassungssystemen zu erfassen. Diese hätten die Betriebe größtenteils erst anschaffen müssen, da nur die wenigsten Betriebe bereits heute über die notwendigen Systeme verfügen.  

Erfolgreicher Widerstand der Verbände  

Der Zentralverband hat sofort zusammen mit seinen beiden Dachverbänden ZDH und BDA diese neue Bürokratie angeprangert. Mehrere schriftliche Stellungnahmen wurden an das BMAS und den Bundestag geschickt, in mehreren persönlichen Gesprächen mit uns wohlgesonnenen Bundestagsabgeordneten haben wir klar gemacht, dass diese Regelung die Betriebe des Bäckerhandwerks in schweren Zeiten viel Geld kosten würde und gegebenenfalls sogar das Ende des Minijobs bedeuten könnte.  

Der Druck hat Wirkung gezeigt. Denn in einem am 22. Februar bekannt gewordenen neuen Entwurf des Gesetzes ist eine Verschärfung der Aufzeichnungspflichten nicht mehr vorgesehen. Die Ampel-Koalition hatte die Pläne ihres Arbeitsministers und der Gewerkschaften gestoppt. 

Zentralverband bleibt wachsam 

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Bundesarbeitsminister zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen wird, eine solche Verschärfung einzuführen. Der Zentralverband wird sich daher auch zukünftig intensiv mit diesem Thema befassen.

 

Gesetzentwurf zur Absenkung der EEG-Umlage 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dem Zentralverband am 28. Februar einen „Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ mit kurzer Stellungnahmefrist zugesandt.  

Der Gesetzentwurf soll die EEG-Umlage vorgezogen bereits zum 1. Juli 2022 auf null absenken. Die infolgedessen notwendigen Mittel der Förderkosten für erneuerbare Energien sollen aus dem neu eingerichteten Energie- und Klimafonds des Bundes beglichen werden. Die Maßnahme bezweckt die Entlastung der Strom beziehenden Unternehmen sowie aller Verbraucherinnen und Verbraucher. Um dies zu erreichen und die Weitergabe der Kostenentlastung an die Letztverbraucher abzusichern, sieht der Gesetzentwurf Regelungen vor, die Stromlieferanten in den verschiedenen Vertragsverhältnissen zur Weitergabe an die Stromverbraucher verpflichten. 

Der Zentralverband begrüßt den Gesetzentwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage und wird dazu entsprechend Stellung nehmen. Seit Jahren hat sich der Verband für diesen Schritt stark gemacht. Bereits im Jahr 2013 hatte der eine Petition zur Abschaffung der EEG-Umlage beim Deutschen Bundestag eingereicht. Diese wurde begleitet durch eine bundesweite Unterschriftenaktion in vielen deutschen Bäckereien und einer Veröffentlichung auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages. Dieser langjährige Einsatz war nun erfolgreich. Es freut uns sehr, dass wir uns mit unserer Forderung durchsetzen konnten.  

Allerdings drohen die Energiekosten in nächster Zeit noch weiter anzusteigen. Um dies abzuwenden, ist es aus unserer Sicht notwendig, das System der staatlich geregelten Energiepreis-Bestandteile grundlegend und zügig zu reformieren. Wie wir erfahren haben, plant die Bundesregierung darüber hinaus, Strompreisrabatte für Industrieunternehmen bei anderen energiewendebedingten Umlagen (der KWKG-Umlage und der Offshore-Haftungsumlage) fortzuführen. Der Zentralverband wird sich hier weiter für die Interessen der Betriebe einsetzen. 

 

Hilfen für Flüchtlinge aus der Ukraine in Vorbereitung 

Die EU-Kommission will vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Konflikts erstmals vorschlagen, Regeln für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft zu setzen. Eine Entscheidung dazu soll am Donnerstag beim nächsten Treffen der EU-Innenminister fallen. Was würde das bedeuten? Konkret könnte Vertriebenen, die wegen des russischen Krieges gegen die Ukraine in die EU kommen, ohne langes Asylverfahren unverzüglich vorübergehender Schutz mit bestimmten Mindeststandards gewährt werden. Zu den Mindeststandards, die alle EU-Länder garantieren müssen, gehören dann nach derzeitigem Stand u.a. eine Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung, Bildung für Minderjährige.